1. Aufgaben des Schülerparlaments
Das Schülerparlament berät, diskutiert und entscheidet über Themen, die über die einzelne Klasse hinausgehen. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher vertreten dabei die Interessen und Anliegen der gesamten Schülerschaft.
Das Schülerparlament dient als zentrales Gremium der Mitbestimmung und Partizipation und ermöglicht Kindern, das Schulleben aktiv mitzugestalten.
Darüber hinaus kann das Schülerparlament Anträge und Empfehlungen an schulische Entscheidungsgremien – insbesondere die Schulkonferenz – richten.
2. Rechtliche Legitimierung
Die Einrichtung eines Schülerparlaments stützt sich auf die Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes (HSchG), insbesondere zu den Rechten der Schülerinnen und Schüler sowie zu Mitbestimmungs- und Partizipationsmöglichkeiten im schulischen Kontext.
Ergänzend leitet sich aus Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention ein grundlegendes Recht von Kindern auf Beteiligung und Mitsprache ab, das im schulischen Alltag umgesetzt wird.
3. Pädagogische Begründung und Lernchancen
Das Schülerparlament bietet einen geschützten Raum, in dem Kinder Demokratie erleben, einüben und aktiv gestalten können.
Es vermittelt grundlegende demokratische Prinzipien, fördert Perspektivwechsel und ermöglicht das Erarbeiten tragfähiger Kompromisse.
Die Schülerinnen und Schüler üben:
- empathisches und objektives Argumentieren
- strukturierte Gesprächsführung
- das Vertreten eigener Positionen
- Toleranz, Respekt und Akzeptanz
- die Organisation und Leitung von Gesprächsabläufen
Zudem werden soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Konfliktlösung und aktives Zuhören gestärkt. Die Kinder lernen, Redezeiten einzuhalten, verständlich zu formulieren und gemeinsam transparente Ergebnisse zu erarbeiten.
4. Voraussetzungen für die Durchführung
Für eine erfolgreiche Umsetzung braucht das Schülerparlament:
- Regelmäßigkeit in der Durchführung
- klar definierte Aufgaben und Ziele
- Wertschätzung und reale Umsetzungsmöglichkeiten der getroffenen Entscheidungen
Nur wenn Beschlüsse ernst genommen und sichtbar berücksichtigt werden, erleben die Kinder ihre Mitwirkung als sinnvoll.
Die Sitzungen finden während der Unterrichtszeit statt, wobei Rücksicht auf die Unterrichtsorganisation der Klassen genommen wird.
5. Teilnehmende und Rollen im Schülerparlament
Teilnehmende sind:
- Alle gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprecher der Klasse 2 bis 4
- Frau Rauscher-Junker als UBUS-Kraft
- Frau Hilfer als Schulleiterin
Die Rollen orientieren sich an bekannten Strukturen aus dem Klassenrat und werden regelmäßig gewechselt:
- Vorsitz
- Regelwächter/in
- Zeitwächter/in
- Protokollant/in
